1. Die allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle angebotenen
Veranstaltungen von „is´n Hund“ Hundetraining und Verhaltensberatung,
Inhaberin Alexandra Osterkorn, Ettaler Weg 22, 82418 Seehausen – kurz
„is´n Hund“ - inklusive der Online Angebote wie z.B. Webinare.
2.
Es gelten ausschließlich die Allgemeinen Geschäftsbedingungen von „is´n
Hund“. Allgemeine Geschäftsbedingungen des jeweiligen Vertragspartners
gelten nur insoweit, als diesen von „is´n Hund“ ausdrücklich schriftlich
zugestimmt wurde. Ansonsten wird der Verwendung anderer allgemeiner
Geschäftsbedingungen, welche von diesen abweichen, bereits hiermit
ausdrücklich widersprochen.
1. Vertragsgegenstand ist die Durchführung von Gruppenkursen,
Seminaren, Einzelstunden oder vergleichbaren Angeboten für Hund und
Halter sowie Durchführung von Onlinekursen oder Webinaren für
Hundehalter.
2. Der Umfang der einzelnen Leistung ergibt sich konkret
jeweils aus den entsprechenden Angebots-, Vortrags- und
Seminarbeschreibungen oder aus den hieraus resultierenden Angaben in der
Teilnahmebestätigung des Veranstalters bzw. der Hundeschule.
3. Im
Falle der Buchung eines Webinars findet dieses über Zoom oder einen
ähnlichen Anbieter statt. Mit der Buchung eines Webinars erklärt sich
der Teilnehmer mit der Nutzung von Zoom oder einen ähnlichen Anbieter
einverstanden bzw. sorgt vorab für eine entsprechende
Zugriffsmöglichkeit. Die Webinare werden aufgezeichnet und stehen den
Teilnehmern als Aufzeichnung auch nach der Teilnahme zeitlich beschränkt
zur Nutzung zur Verfügung. Das Nutzungsrecht umfasst lediglich das
Ansehen des Webinars zum persönlichen Gebrauch. Eine Öffentliche
Vorführung ist nicht gestattet. Ein Download des Seminars ist nicht
vorgesehen. Der zeitliche Umfang des Nutzungsrechts ergibt sich aus der
jeweiligen Ausschreibung. Innerhalb dieses Zeitraums steht dem
Teilnehmer oder „Erwerber“ das Webinar zur uneingeschränkten privaten
Nutzung (Ansehen) zur Verfügung.
4. Die Aufzeichnungen bereits
durchgeführter Webinare können auch ohne direkte Teilnahme am Webinar
„erworben“ werden. Erworben wird allerdings lediglich ein zeitlich
beschränktes Nutzungsrecht. Das Nutzungsrecht umfasst lediglich das
Ansehen des Webinars zum persönlichen Gebrauch. Eine Öffentliche
Vorführung ist nicht gestattet. Ein Download des Seminars ist nicht
vorgesehen. Der zeitliche Umfang des Nutzungsrechts ergibt sich aus der
jeweiligen Beschreibung des Webinars. Innerhalb dieses Zeitraums steht
dem Teilnehmer oder „Erwerber“ das Webinar zur uneingeschränkten
privaten Nutzung (Ansehen) zur Verfügung.
5. Bei der Beauftragung von
„is´n Hund“ bzw. Buchung von Leistungen, handelt es sich, egal welches
Angebot gebucht worden ist, um einen für den Zeitraum des Kurses, des
Seminars, des Webinars oder Onlinekurses bzw. der Einzelstunde
befristeten Dienstvertrag nach § 611 BGB. Danach ist seitens „is´n Hund“
lediglich die eigentliche Dienstleistung, nicht jedoch ein
entsprechender Trainingserfolg durch „is´n Hund“ geschuldet. „is´n Hund“
übernimmt daher insbesondere auch keine Garantie für das Erreichen des
Ausbildungszieles.
1. Mit der Buchung einer Veranstaltung bietet die Kundin | der Kunde
den Abschluss eines Vertrages verbindlich an. Nach Eingang der Anmeldung
erhält die Kundin | der Kunde / Teilnehmer, sofern ein Platz vorhanden
ist, eine entsprechende Anmeldebestätigung. Der Vertrag kommt sodann
verbindlich mit Zugang der Anmeldebestätigung beim Kunden / Teilnehmer
zustande.
2. Sofern in der Ausschreibung eine Mindestteilnehmerzahl
angegeben worden ist, ist Voraussetzung für die Durchführung der
Veranstaltung, dass diese Mindestteilnehmerzahl erreicht wird. Wird
diese Mindestteilnehmerzahl nicht erreicht, ist „is´n Hund“ berechtigt,
den Vertrag zu kündigen. In diesem Fall ist der bereits entrichtete
Kurs- / Seminarpreis an den Teilnehmer zurück zu zahlen. Weitergehende
Schadensersatzansprüche des Teilnehmers sind in diesem Fall
ausgeschlossen.
1. Sämtliche Preise bzw. Vergütungen richten sich nach den in der
Ausschreibung bzw. Kurs-, Seminarbeschreibungen festgelegten Preisen.
2. Die Teilnahmegebühr für die jeweilige Veranstaltung ist nach Zugang der Rechnung sofort in voller Höhe fällig.
3.
Die Teilnahmegebühr ist vor der Durchführung des Kurses zu entrichten.
Ein Anspruch auf Teilnahme am Kurs / am Seminar besteht nur, sofern die
Teilnahmegebühr von dem Kunden vor dem Seminar entrichtet worden ist.
4.
Bei Inanspruchnahme eines Gruppenpakets ist dieses für einen Zeitraum
von 3 Monaten, beginnend ab der ersten Trainingseinheit, gültig.
1. Bei sämtlichen Veranstaltungen von „is´n Hund“ handelt es sich um
zeitlich befristete Dienstverhältnisse, welche automatisch nach
Durchführung der jeweiligen gebuchten Veranstaltung durch Zeitablauf
enden.
2. Das Recht zur ordentlichen Kündigung ist daher für beide
Seiten ausgeschlossen. Für den Fall, dass die Kundin | der Kunde dennoch
nicht an der gebuchten Veranstaltung teilnimmt, schuldet er dennoch die
volle vereinbarte Vergütung.
3. Dem Kunden bleibt es jedoch
nachgelassen, einen Ersatzteilnehmer zu stellen. „is´n Hund“ ist jedoch
nicht verpflichtet, jeden angebotenen Ersatzteilnehmer zu akzeptieren.
Insbesondere ist „is´n Hund“ berechtigt, einen Ersatzteilnehmer
abzulehnen, wenn der Teilnehmende Hund oder Halter den Anforderungen der
jeweiligen Veranstaltung nicht genügt oder andere, im Verhalten des
Hundes begründete besondere Umstände vorliegen. Akzeptiert „is´n Hund“
den „gestellten“ Ersatzteilnehmer wird der Steller des Ersatzteilnehmers
jedoch erst von der Verpflichtung zur Zahlung der ursprünglich
vereinbarten Vergütung frei, wenn mit dem Ersatzteilnehmer ein bindender
Vertrag zu Stande kommt und dieser selbst die fällige Vergütung
entrichtet hat. Sofern zu diesem Zeitpunkt der Steller des
Ersatzteilnehmers die Teilnahmegebühr bereits entrichtet hatte, wird
diesem die Gebühr von „is´n Hund“ zeitnah nach Zahlung der
Teilnahmegebühr durch den Ersatzteilnehmer erstattet. Dasselbe gilt,
sollte „is´n Hund“ selbst einen Ersatzteilnehmer finden, ohne jedoch zu
einer aktiven Suche verpflichtet zu ein.
4. Der Vertrag kann ferner
von jedem Vertragsteil aus wichtigem Grund ohne Einhaltung einer
Kündigungsfrist gekündigt werden, wenn Tatsachen vorliegen, auf Grund
derer dem Kündigenden unter Berücksichtigung aller Umstände des
Einzelfalls und unter Abwägung der Interessen beider Vertragsteile die
Fortsetzung des Dienstverhältnisses bis zu der vereinbarten Beendigung
des Dienstverhältnisses nicht zugemutet werden kann.
5. Die
außerordentliche Kündigung aus wichtigem Grund muss innerhalb von zwei
Wochen ab dem Zeitpunkt, in dem der Kündigungsberechtigte von den für
die Kündigung maßgebenden Tatsachen Kenntnis erlangt hat, in Textform
erklärt werden. Maßgeblich ist der Zugang beim Kündigungsempfänger.
6.
Wird das Dienstverhältnis aus wichtigem Grund gekündigt, kann „is´n
Hund“ einen ihrer bisherigen Leistungen entsprechenden Teil der
Vergütung verlangen.
7. In der Regel ist davon auszugehen, dass jeweils folgende Vergütungen vom Kunden geschuldet werden:
a)
Bei Kursen, Seminaren und allen Onlineangeboten: - Mehr als 8 Wochen
vor Beginn der Veranstaltung: 20% der Teilnahmegebühr - Weniger als 8
Wochen - einschließlich 6 Wochen vor Beginn der Veranstaltung: 40 % der
Teilnahmegebühr - Weniger als 6 Wochen – einschließlich 4 Wochen vor
Beginn der Veranstaltung: 60 % der Teilnahmegebühr - Weniger als 4
Wochen – einschließlich 2 Wochen vor Beginn der Veranstaltung 80% der
Teilnahmegebühr - weniger als 2 Wochen vor Beginn der Veranstaltung: 100
% der Teilnahmegebühr
b) Einzelstunden müssen mindestens 24h vorher
abgesagt werden. Erfolgt eine Absage weniger als 24h vorher ist die
vereinbarte Vergütung in voller Höhe fällig.
8. Dem Kunden bleibt es
jedoch in allen Fällen, egal welche Veranstaltungsart, nachgelassen
darzulegen und zu beweisen, dass „is´n Hund“ infolge des Vertragsendes
höhere als die in den obigen Sätzen angenommenen Aufwendungen erspart
hat oder durch anderweitige Verwendung ihrer Arbeitskraft hätte erwerben
können bzw. es böswillig unterlassen hat ihre Arbeitskraft anderweitig
zu verwenden.
9. Kündigt „is´n Hund“ das Vertragsverhältnis ohne
durch das vertragswidriges Verhalten des anderen Teils dazu veranlasst
worden zu sein, oder veranlasst sie durch ihr eigenes vertragswidriges
Verhalten die Kündigung des Kunden, so steht „is´n Hund“ein Anspruch auf
die Vergütung insoweit nicht zu, als ihre bisherigen Leistungen infolge
der Kündigung für den Kunden kein Interesse mehr hat.
1. Die Kundin | der Kunde versichert, dass sein Hund mindestens gegen
Tollwut geimpft, behördlich angemeldet und haftpflichtversichert ist.
2.
Bei Teilnahme an Präsensveranstaltungen ist der Impfstatus des Hundes
und / oder das Vorliegen einer Hundehaftpflichtversicherung auf
Verlangen von „is´n Hund“ jederzeit insbesondere aber vor
Veranstaltungsbeginn durch Vorlage des Impfausweises bzw. der
Versicherungspolice nachzuweisen.
3. Darüber hinaus versichert die
Kundin | der Kunde, dass sein Hund keine ansteckenden Erkrankungen hat.
„is´n Hund“ ist berechtigt, den Hund bei ansteckenden Krankheiten vom
Unterricht auszuschließen.
4. Chronische Erkrankungen sind vor bzw.
spätestens zum Beginn der Veranstaltung mitzuteilen, damit „is´n Hund“
beim Training entsprechende Rücksicht auf die Konstitution des Hundes
nehmen kann.
5. Die Kundin | der Kunde ist ebenfalls verpflichtet
„is´n Hund“ jederzeit über etwaige Verhaltensauffälligkeiten, übermäßige
Aggressivität oder Ängstlichkeit seines Hundes aufzuklären.
1. „is´n Hund“ haftet in Fällen des Vorsatzes oder der groben
Fahrlässigkeit der Inhaberin oder eines Vertreters oder
Erfüllungsgehilfen nach Maßgabe der gesetzlichen Bestimmungen
unbeschränkt.
2. Dasselbe gilt bei einer schuldhaft verursachten Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit.
3.
Im Übrigen haften „is´n Hund“ bzw. ihre Inhaberin vollumfänglich nach
dem Produkthaftungsgesetz, bei arglistig verschwiegenen Mängeln oder
Übernahme einer Beschaffenheitsgarantie.
4. Ferner haftet „is´n Hund“
bzw. ihre Inhaberin bei schuldhafter Verletzung wesentlicher
Vertragspflichten in Fällen von grober Fahrlässigkeit und Vorsatz
vollumfänglich. „is´n Hund“ haftet auch im Fall einer leicht
fahrlässigen Verletzung wesentlicher Vertragspflichten. Die Haftung ist
jedoch bei leicht fahrlässiger Verletzung einer wesentlichen
Vertragspflicht auf den vertragstypisch vorhersehbaren Schaden begrenzt.
Wesentliche Vertragspflichten sind solche, deren Erfüllung die
ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst möglich macht
und auf deren Einhaltung die Kundin | der Kunde regelmäßig vertrauen
darf und vertraut.
5. Im Übrigen ist die Haftung ausgeschlossen.
Seminarunterlagen, die von „is´n Hund“ ausgehändigt werden, sind urheberrechtlich geschützt und dürfen ohne schriftliche Genehmigung nicht vervielfältigt oder verbreitet werden.
§ 9 GERICHTSTAND BEI VERTRÄGEN MIT UNTERNEHMEN
Sofern
Vertragspartner dieses Vertrages kein Verbraucher ist, sondern ein
weiteres Unternehmen bzw. ein Kaufmann, wird für alle gegenseitigen
Ansprüche als Gerichtsstand Seehausen vereinbart.
Seehausen, den 20.12.20222
WIDERRUFSBELEHRUNG
Sie haben das Recht, binnen 14 Tagen ohne
Angabe von Gründen diesen Vertrag zu widerrufen. Die Widerrufsfrist
beträgt 14 Tage ab dem Tag des Vertragsschlusses. Zum Widerruf